Часть полного текста документа:Klageverfahren Kernstuck des gesamten Zivilprozesses ist die Klage. Die Verbindung mehrerer prozessualer Anspruche gegen einen bestimmten Beklagten ist zulassig, wenn fur samtliche Anspruche das Proze?gericht zustandig ist und dieselbe Proze?art zulassig ist. Die Erhebung der Klage geschieht in zwei unterschiedlichen Schritten: Einreichung der Klageschrift bei Gericht und Zustellung der Klage an den Beklagten. Mit Eingang der Klageschrift bei Gericht ist der Rechtsstreit anhangig. Mit erfolgter Zustellung der Klage an den Beklagten gilt die Klage als erhoben der Rechtsstreit wird dadurch rechtshangig (§§253,261 ZPO). Die Klageschrift mu? zwingend folgenden Inhalt haben: Bezeichnung der Parteien und des Gerichts, bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs, Ankundigung eines bestimmten Antrags, eigenhandige Unterschrift. Ablauf der mundlichen Verhandlung Zunachst wird die Sache aufgerufen, der Vorsitzende eroffhet die Verhandlung und leitet sie (§§220, 136 ZPO). Das Gericht mu? in den Sach- und Streitstand einfuhren, die Sache erschopfend erortern, die erschienenen Parteien personlich horen, auf die rechtlich erheblichen Gesichtspunkte hinweisen, darauf hinwirken, da? die Parteien sich uber alle erheblichen Tatsachen vollstandig erklaren und sachdienliche Antrage stellen, auf eine gutliche Beilegung des Rechtssfreits durch Proze?vergleich bedacht sein. Gegebenenfalls erfolgt im Anschlu? daran eine Beweisaufahme. Ist der Rechtsstreit zur Entscheidung reif, kann im selben Termin oder in einem kurzfristig anzuberaumenden Verkundungstermin ein Urteil verkundet werden. Rechtshangigkeit: Ist ein prozessualer Anspruch in einem Urteilsverfahren anhangig, spricht man von Rechtshangigkeit. Sie trifft ein mit der Zustellung der Klage an den Beklagten und endet mit dem rechtskraftigen Abschlu? eines Prozesses. Materielle Wirkungen der Rechtshangigkeit sind: Die Rechtshangigkeit unterbricht die Verjahrung materiellrechtlicher Anspruche, hat teilweise Haftungsverscharfungen zur Folge. Prozessuale Wirkungen der Rechtshanaigkeit sind: Eine nachfolgende Klage mit demselben Streitgegenstand ist wahrend der Rechtshangigkeit der ersten Klage unzulassig, eine einmal begrundete Zustandigkeit des Gerichts bleibt auch dann bestehen, wenn sich Umstande der Zustandigkeit nach Eintritt der Rechtshangigkeit verandem. Vokabeln 1. Klage f -,-n - иск; eine Klage erheben, einreichen - предъявить; zustellen (an, Akk) - официально вручить; abweisen - отказать в искe; der Klage stattgeben - удовлетворить иск ; anhangig machen - передать иск в суд 2. Klageschrift f - исковое заявление Klageschrift einreichen - подать исковое заявление Klageverfahren n - исковое производство 3. Klager m - истец / Beklagte m sub - ответчик 4. Anspruch m -s, Anspruche (auf, Akk). - право требования, претензия einen Anspruch erheben, geltend machen - предъявить, aufgeben -отказаться от претензии 5. rechtshangig adj - принятый к судебному производству 6. Antrag m -s, -e - заявление, ходатайство einen Antrag (beim Gericht) stellen - возбудить; ablehnen, zuruckweisen - отклонить; dem Antrag stattgeben - удовлетворить ходатайство 7. Sache f-,-n - (судебное) дело; eine Sache bei Gericht anhangig machen - передать дело в суд; behandein -, рассматривать; an das zustandige Gericht verweisen - передать в надлежащий суд 8. Sachverhalt m - обстоятельства дела den Sachverhalt klaren - выяснить; ermitteln, erforschen - исследовать; feststellen - установить обстоятельства дела 9. Verhandlung f - разбирательство, слушание дела die Verhandlung eroffnen - открыть / schlie?en - закрыть слушание 10. Partei f -,-n - сторона 11. erheblich adj - значимый (der Standpunkt) rechtlich erheblich, rechtserheblich - юридически значимый vgl. rechtskraftig adj - имеющий законную силу 12. gegebenenfalls adv (Abk. ggfs) - при известных условиях, при необходимости 13. Beweisaufnahme f - судебное следствие, сбор доказательств 14. Termin m - 1) срок. дата; 2) заседание суда, слушание дела Haupttermin m - судебное заседание 15. Beilegung f - улаживание (eines Streits) gutliche Beilegung - мировое соглашение 16. Einigung f - соглашение, примирение die Einigung herbeifuhren, erreichen, sich einigen - достигнуть примирения 17. ............ |