Часть полного текста документа:Geschichte des Euro. Der Euro (€) ist die Wahrung der Europaischen Wahrungsunion (EWWU) und damit gemeinsame offizielle Wahrung in 21 europaischen Staaten. 15 dieser Staaten gehoren der EU an. Neben dem US-Dollar ist der Euro die wichtigste Wahrung der Welt. Am 1. Januar 1999 wurde der Euro als Buchgeld, drei Jahre spater am 1. Januar 2002 erstmals als Bargeld eingefuhrt. Damit loste der Euro die nationalen Wahrungen als Zahlungsmittel ab. Der Euro als politisches Projekt Der Ursprung des Euro als einheitliche Wahrung der EU ist in den Ursprungen der Europaischen Union sowie in der globalen Wirtschaftsgeschichte zu suchen. Einerseits war die realwirtschaftliche Integration mit der Zollunion 1968 schon weit fortgeschritten, andererseits hatte der Zusammenbruch des Wechselkurssystems von Bretton Woods zu stark schwankenden Wechselkursen gefuhrt, die nach Ansicht der Politik den Handel behinderten. 1970 wurde erstmals die Idee einer europaischen Wahrungsunion konkretisiert. Im sogenannten "Werner-Plan" erarbeitete der luxemburgische Premierminister Pierre Werner mit Experten eine Europaische Wirtschafts- und Wahrungsunion (WWU) mit einer einheitlichen Wahrung. Das Vorhaben, dessen Ziel es war, die WWU bis 1980 zu realisieren, scheiterte unter anderem wegen des Zusammenbruchs des Bretton-Woods-Systems. Statt dessen wurde 1972 der Europaische Wechselkursverbund gegrundet und 1979 das Europaische Wahrungssystem (EWS). Das EWS sollte allzu starke Schwankungen der nationalen Wahrungen verhindern. Zu diesem Zweck wurde die ECU (European Currency Unit) geschaffen - eine Verrechnungseinheit, die man als Vorlaufer des Euro bezeichnen kann. Banknoten in ECU gab es allerdings nicht, Munzen wurden auch nur als symbolische Sonderedition ausgegeben. Allerdings wurden von einigen Mitgliedstaaten der EG Anleihen und Obligationen in ECU ausgegeben, die auch an den Borsen gehandelt wurden. Im Jahr 1988 erarbeitete der Ausschuss zur Prufung der Wirtschafts- und Wahrungsunion unter Leitung des Vorsitzenden der Europaischen Kommission, Jacques Delors, den sogenannten "Delors-Bericht". Dieser sah in drei Schritten die Schaffung der Europaischen Wirtschafts- und Wahrungsunion vor. Realisierung des Euro-Projektes. Vorgeschichte. Die erste Stufe der Wahrungsunion begann am 1. Juli 1990 mit der Herstellung des freien Kapitalverkehrs zwischen den EU-Staaten. Am 1. Januar 1994 begann die zweite Stufe: Das Europaische Wahrungsinstitut (EWI) als Vorlaufer der Europaischen Zentralbank (EZB) wurde gegrundet und die Haushaltslage der Mitgliedstaaten uberpruft. Au?erdem legte am 16. Dezember 1995 der Europaische Rat in Madrid den Namen der neuen Wahrung fest: "Euro". Namensfindung. Vor diesem Datum waren auch andere Namen im Gesprach. Wichtige Kandidaten waren dabei europaischer Franken, der wegen seiner spanischen Ubersetzung (Franco) nicht ausgewahlt werden konnte, europaische Krone und europaischer Gulden. Durch die Verwendung eines bereits bekannten Wahrungsnamens sollte dabei Kontinuitat signalisiert werden und das Vertrauen der Bevolkerung in die neue Wahrung gefestigt werden. Daruber hinaus hatten einige Teilnehmerlander den bisherigen Namen ihrer Wahrung beibehalten konnen. Einige liebaugelten auch mit "ECU", dem Namen der alten EU-Verrechnungswahrung. Allerdings scheiterten alle Vorschlage an den Vorbehalten einzelner Staaten, insbesondere Gro?britanniens. Als Reaktion schlug die deutsche Delegation um Finanzminister Theodor Waigel den Namen "Euro" vor. Die symbolische Wertangabe Euro auf einer Medaille ist erstmals fur eine Ausgabe aus dem Jahr 1965 nachweisbar. Eine weitere private Pragung mit dieser Nominalbezeichnung ist 1971 in den Niederlanden hergestellt worden. Dabei wird der erste Buchstabe der Bezeichnung Euro als ein C mit eingefugtem kurzem leicht geschlangelten Strich geschrieben. Der erste Buchstabe der Umschrift EUROPA FILIORUM NOSTRORUM DOMUS (lat.: Europa [ist] das Haus unserer Kinder) wird ebenso geschrieben. EU-Konvergenzkriterien und der Stabilitats- und Wachstumspakt Im Maastricht-Vertrag von 1992 einigten sich die EG-Mitgliedstaaten auf sogenannte "Konvergenzkriterien", die Staaten erfullen mussen, die der dritten Stufe der Europaischen Wahrungsunion beitreten und den Euro einfuhren wollen. Auf Initiative des damaligen deutschen Finanzministers Theo Waigel wurden zwei dieser Kriterien auf dem EG-Gipfel 1996 in Dublin auch uber den Euro-Eintritt hinaus festgeschrieben. Dieser Stabilitats- und Wachstumspakt fordert von den Eurolandern in wirtschaftlich normalen Zeiten einen annahernd ausgeglichenen Staatshaushalt, damit in wirtschaftlich ungunstigen Zeiten Spielraum besteht, durch eine Erhohung der Staatsausgaben die Wirtschaft zu stabilisieren (Neuverschuldung maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts). Im November 2004 wurde bekannt, dass Griechenland die Konvergenzkriterien zu keinem Zeitpunkt erfullt hatte. Statt dessen hatte es das tatsachliche Haushaltsdefizit verschleiert, indem gefalschte Daten an die EU-Kommission gemeldet worden waren. Die dadurch eigentlich irregulare Teilnahme am Euro hatte allerdings keine rechtlichen Konsequenzen, da ein derartiger Fall in den Vertragen nicht berucksichtigt worden war. Auch die Kriterien des SWP wurden von mehreren Eurolandern verletzt (darunter mehrfach Deutschland und Frankreich). Einfuhrung des Euro als Buchgeld. Am 31. Dezember 1998 wurden die Wechselkurse vom damaligen Ratsvorsitzenden der EU-Finanzminister Rudolf Edlinger (Osterreich) zwischen dem Euro und den einzelnen Wahrungen der Mitgliedstaaten unwiderruflich festgelegt, und der Euro wurde somit am 1. ............ |