Часть полного текста документа:Die Bundesregierung. Der Bundeskanzler Die Bundesregierung setzt sich aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern zusammen. Die Bundesminister werden aufVorschlag des Bundeskanzlers vom Bundesprasidenten ernannt und entlassen. Der Kanzler und die auf seinen Vorschlag vom Bundesprasidenten ernannten Bundesminister leisten bei der Amtsubernahme einen Amtseid vor dem Bundestag (Art. 64 Abs. 2 GG). Die enge Bindung der Regierung an das Parlamen zeigt sich auch darin, da? das Amt des Bundeskanzlers und damit auch das Amt derubrigen Regierungsmitglieder in jedem Fall mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages endet (Art. 69 GG). Nach dem System des Grundgesetzes mu? auf jeden Fall ein "Vorschlag" des Bundeskanzlers, einen Minister zu entlassen fur den Bundesprasidenten bindend sein; denn der Kanzler kann verstandlicherweise nicht gezwungen sein, einen Minister, dessen Politik er nicht verantworten kann und will, gegen seinen Willen im Kabinett zu behalten. Das Amt eines Ministers endet au?er durch seine Entlassung auch in jedem Fall, in dem sich das Amt des Bundeskanzlers erledigt (Art. 69 Abs. 2 GG). Ein Minister kann jederzeit auch von sich aus zurucktreten, d.h. seine Entlassung verlangen. Die Zahl der Bundesminister und der Umfang ihrer Geschaftsbereiche ist nicht von der Verfassung vorgegeben, sondem wird durch den Bundeskanzler aufgrund seines Kabinettsbildungsrechts (Art. 64 Abs. 1 GG) je nach den Bedurfnissen bestimmt. Die vom Kanzler gegebenen Richtlinien sind von jedem Minister einzuhalten und zu verwirklichen. Der Bundeskanzler kann die Einhaltung seiner Richtlinien durchsetzen, au?erstenfalls indem erdem Bundesprasidenten die Entlassung eines nicht kooperationsbereiten Bundesministers vorschlagt. Richtlinien der Politik konnen auch durch Beschlu? der Regierung weder aufgestellt noch geandert werden. Fur sie ist allein der Bundeskanzler zustandig. Innerhalb der Richtlinien des Kanzlers werden die Geschafte der Bundesregierung nach dem Ressortprinzip gefuhrt, d.h. jeder Bundesminister fuhrt seinen Geschaftsbereich selbstandig und unter eigener Verantwortung durch, nicht aber durch Gesamtentscheidung des Kabinetts, also nicht durch kollegiale Beschlusse. Das Kollegialprinzip findet Anwendung, wenn in ressortubergreifenden Fragen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern bestehen. Uber solche Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Bundesregierung als Kollegium (Art. 65 Satz 3 GG). Th. Maunz, R. Zippelius "Deutsches Staatsrecht", Munchen 1991 Vokabeln 1. Bundeskanzler m -s, - - федеральный канцлер den Bundeskanzler ernennen - назначить, abberufen - отозвать; wahlen - избрать 2. Richtlinie f -, -n - основное направление (der Politk) die Richtlinie einhalten - придерживаться, verwirklichen - осуществлять 3. Beratung f - совещание, обсуждение; консультация zur Beratung vorlegen - представить на обсуждение; beraten (uber, Akk) - обсуждать что-л. 4. Nachfolger m -s, - - преемник 5. Bundesminister m -s, - - федеральный министр, министр федерального правительства; einen Bundesminister ernennen - назначить; abberufen -сместить 6. anerkennen vt - признать (die Wahl) 7. einschranken vt - ограничить (Verantwortlichkeit) 8. Rucktritt m - отставка zurucktreten vi (s) - уйти в отставку 9. Ergebnis n -ses, -se - результат sich ergeben - следовать, вытекать из ч-л 10. erfolgen vi (s) - происходить, осуществляться, производиться (die Ernennung des Beratungen) 11. aufhoren vi - прекращаться (die Legislaturperiode) vgl. einstellen - прекращать (Beratungen) 12. Antrag m -(e) s, Antrage - предложение; заявление; требование beantragen vt - внести предложение; выдвинуть требование Texterlauterungen 1. indem cj- тем, что; таким образом, что /союз предложения образа действия 2. zumal cj- тем более, что /союз предложения причины Ab- und Neuwahl = Abwahl und Neuwahl Ubungen zum Text UBUNG 1. Beantworten Sie die folgenden Fragen! 1. Von wem wird der Bundeskanzler gewahlt? 2. Nach welchem Wahlverfahren erfolgt die Wahl des Bundeskanzlers? 3. Woran ist der Bundesprasident bei dem Vorschlag des Bundeskanzlers gebunden? 4. Unter welchen Umstanden kann der Bundesprasident den Bundestag auflosen? 5. Worin zeigt sich die Abhangigkeit der Bundesminister von dem Bundeskanzler? 6. Was verstehen Sie unter dem "konstruktiven Mi?trauensvotum"? 7. Wie sind in den Nachkriegsjahren die Abhangigkeit und Verantwortlichkeit des Bundeskanzlers von dem Bundestag eingeschrankt worden? UBUNG 2. ............ |