Часть полного текста документа:Verteidigung des Beklagten Der Beklagte kann den Klageanspruch anerkennen. Er kann sich auch gegen die Zulassigkeit der Klage wenden und Klageabweisung durch proze?urteil begehren. In den meisten Fallen wird der Beklagte Klageabweisung beantragen und zu diesem Zweck zur Sache selbst Stellung nehmen (§§39, 282 ZPO). Er kann hierbei blo?e Rechtsausfuhrungen gegen eine Klage machen, vom Klager vorgetragene Tatsachen bestreiten, seinerseits neue Tatsachen vorbringen, die den Anspruch des Klagers wieder beseitigen. Wenn der Beklagte die Richtigkeit des Tatsachenvortrags des Klagers nicht bestreitet, mu? das Gericht von der Richtigkeit des klagerischen Vorbringens ausgehen. Erklart die Partei, da? die tatsachliche Behauptung des Proze?gegeners zutrifft, handelt es sich um ein Gestandnis. Durch ein solches Gestandnis wird die gestehende Partei fur alle Instanzen gebunden (§§290, 532 ZPO). Der Beklagte kann sich auch mit Einreden gegen die Klage wehren. Bei Einreden handelt es sich um Behauptungen, die sich nicht gegen die Anspruchvoraussetzungen als solche richten. Dabei mussen unterschieden werden: rechtshindernde Einreden, also Tatsachen, die die Entstehung des Anspruchs verhindem (z.B. Geschaftsunfahigkeit, Sittenwidrigkeit; rechtsvemichtende Einreden, also Tatsachen, die den entstandenen Anspruch wieder beseitigen (z.B. Erfullung eines Vertrages, Rucktritt von einem Vertrag); rechtshemmende Tatsachen, die die Durchsetzung des entstandenen Anspruchs dauernd oder vorubergehend hemmen (z.B, Verjahrung, Stundung, Zuruckbehaltungsrecht). Selbst wenn ein rechtskraftiges Urteil erkennbar falsch ist, kann es grundsatzlich nicht mehr aufgehoben werden. Hiervon gibt es aber einige Ausnahmen. Verandern sich die Verhaltnisse, die fur eine Verurteilung zu wiederkehrenden Leistungen ma?gebend waren, so kann die Abanderungsklage erhoben werden. Das unrichtige Urteil kann aufgehoben werden, wenn es vom Gegner arglistig erschlichen wurde oder der Gegner die Unrichtigkeit des Urteils kennt oder die Ausnutzung des Urteils sittenwidrig ist. Mit der Widerklage stellt der Beklagte seinerseits einen Klageantrag gegen den Klager. Im Falle der Zulassigkeit der Widerklage wird sie wie eine selbstandige Klage behandelt. Messerschmidt " Deutsche Rechtspraxis ", Munchen 1991 Vokabeln 1. Tatsache f -,-n - факт; belastende Tatsache - отягчающий, entlastende Tatsache - снимающий вину факт eine Tatsache vorbringen, vortragen - заявить факт, bestreiten - отрицать факт , bestatigen - подтвердить факт 2. Gestandnis n - признание (вины); gestehen vt - признать вину, сознаться 3. Einrede i-,-n - возражение (gegen einen Anspruch) cine Einrede geltend machen, vorbringen - заявить возражение Einrede des nicht erfullten Vertrages - возражение о неисполнении договора другой стороной 4. Sitten pi - нравы gute Sitten - добрые нравы, общепринятые моральные нормы gegen gute Sitten versto?en - нарушать добрые нравы 5. Rucktritt m - односторонний отказ (vom Vetrag) 6. Verjahrung f - исковая давность 7. Stundung f - отсрочка (der Leistung) 8. Streitgegenstand m - предмет спора 9. zulassig adj - допустимый 10. Klage f -,-n - иск; Hauptklage f - основной иск; Widerklage f - встречный иск; Klageantrag m - исковое заявление 11. grundsatzlich adv - по общему правилу 12. ma?gebend adj - определяющий 13. verurteilen vt (zu, Dat) - присудить, приговорить (к чему-либо) 14. Leistung f - исполнение (обязательства); произведенная работа Texterlauterungen 1. Zuruckbehaltungsrecht n - право отказа от исполнения обязательства до его исполнения др. стороной 2. wiederkehrende Leistungen - периодические платежи Ubungen zum Text UBUNG 1. Beantworten Sie die folgenden Fragen. 1. Wie kann der Beklagte nach dem Erla? des Urteils vorgehen? 2. Welche Tatsachen bestreitet der Beklagte? 3. Welche Einreden kann der Beklagte gegen den Klager vorbringen? 4. Was verstehen Sie unter den rechtshindernden Einreden? 5. Kann ein rechtskraftiges Urteil aufgehoben werden? UBUNG 2. Ubersetzen Sie den Text 1 schriftlich. UBUNG 3. Lernen Sie die folgenden Wortgruppen. Bilden Sie Beispiele. den Klageanspruch anerkennen; die Klage abweisen; die Klageabweisung beantragen; Tatsachen bestreiten; eine Einrede vorbringen; den Anspruch durchsetzen; den Klageantrag stellen; das Urteil aufheben; die Widerklage als eine selbstandige Klage behandeln; die Sache aufrufen; die Verhandlung eroffnen; die Anwesenheit von Zeugen und Sachverstandigen feststellen; den Sachverhalt klaren; die Entscheidung fallen; die gerichtliche Entscheidung aufheben; neue Tatsachen vorbringen; den Streit beilegen UUUNG 4. ............ |